Aromen und E-Zigaretten

Als Lohnabfüller und Hersteller von Aromen kommen wir am Thema E-Zigaretten nicht vorbei. Aufgrund vieler Anfragen hier einige nützliche Informationen zum Thema E-Zigaretten.

Haftung
Zuallererst - als Hersteller können wir aus sicher verständlichen Gründen keine Angaben machen, ob ein Aroma für E-Zigaretten geeignet ist. Wir können jedoch im Gegenteil einige Aromen ausschließen. So haben wir ein Sortiment geschaffen, welches sicherheitshalber über ein Netz von Distributionspartnern vertrieben wird, bei denen wir sicher sein können, dass keine ungeeigneten Aromen abgegeben werden. Wir erweitern dieses Sortiment natürlich auch und achten dabei auf die speziellen für E-Zigaretten entstehenden Bedürfnisse.

Der Begriff "Aroma"
Wo "Aroma" draufsteht, ist auch Aroma drin. Der Begriff "Aroma" als Deklaration bedeutet: Es handelt sich um ein lebensmitteltaugliches Aroma gemäß Aromenverordnung. Alles andere darf nicht "Aroma" heißen (wie z.B. Parfum, Duftöle und dergl.). Der Verbraucher darf nicht getäuscht werden und muss sich bei dem Begriff "Aroma" darauf verlassen können, dass er ein "Aroma" bestimmungsgemäß verwenden kann.

Lösungsmittel, Trägerstoffe
Fast alle Aromen brauchen ein Lösungsmittel als Trägerstoff. Zugelassen für Lebensmittel sind hier neben Propylenglykol auch z.B. Diacetin  und Triacetin, aber auch noch wenige andere Stoffe wie z.B. Triethylcitrat. Deren Gesamtmenge im fertigen Lebensmittel ist allerdings begrenzt (auf 3g/Kg bzw 1g/Kg bei Getränken). Ob dies sinnig ist oder nicht sei dahingestellt, doch als Resultat sind bis auf wenige Ausnahmen Aromen für Lebensmittel daher so hochkonzentriert dass viele tatsächlich dadurch Gefahrstoffe sind - die als solche jedoch ausnahmsweise (im Falle von Aromen) nicht zu deklarieren sind. Auch Pflanzenöle (Rapsöl, Olivenöl, Nussöle) können und werden als Trägerstoff bzw. Lösungsmittel eingesetzt - nicht jedoch für Tabakwaren, da die Inhalation von Pflanzenölen hohe Gesundheitsrisiken bergen kann. Entsprechend sind solche Aromen auch sicherlich nicht für E-Zigaretten geeignet.
Propylenglykol ist eines der weitverbreitesten Lösungsmittel für Aromastoffe, doch manche Stoffe lösen sich nicht gut darin, so dass man zu Triacetin oder Diacetin greift (siehe unten). Ethylalkohol (Trinkalkohol) ist ebenfalls ein sehr geeignetes Lösungsmittel, jedoch häufig vom Anwender unerwünscht und ebenfalls im fertigen Lebensmittel mengenreguliert. 
Wasser nimmt eine Sonderstellung ein, ist aber eher ein denkbar schlechtes Lösungsmittel für viele Aromastoffe.
Vereinfacht kann man sagen: Jeder einzelne Aromastoff löst sich nur in einigen oder gar einem einzigen Lösungsmittel, was uns zu dem Lösungsmittel führt, das am meisten Anfragen mit sich bringt:

Triacetin (Glycerintriacetat, E1518)
Viele, insbesondere öllösliche Stoffe, wie z.B. Limonen, der Hauptinhaltsstoff von Zitrusextrakten, lösen sich nicht in Propylenglykol (und schon gar nicht in Wasser). Das Hauptaugenmerk sollte hier auf "öllöslich" liegen. Es handelt sich nicht um Öle (im Sinne von Mineral- oder Pflanzenöl), sondern um Etherische Öle (so genannt wg. der Öllöslichkeit, nicht weil es wirklich Öle sind), gewonnen in der Regel mittels Wasserdampfdestillation von Kräutern, wie z.B. Pfefferminzöl aus der Pfefferminzpflanze. Es geht also rein um die Löslichkeit. Abhilfe schafft hier oft das bipolare Triacetin. So enthalten einige unserer Aromen eben auch Triacetin. Triacetin ist nicht einmal ein Hinweis auf Öle im Aroma (obwohl zuweilen dennoch in Verbindung mit Pflanzenölen wie Rapsöl oder dergl. verwendet). Triacetin selbst ist tatsächlich nicht öllöslich.

Unsere o.g. Aromen sind garantiert frei von Pflanzen- (und natürlich auch Mineral-)Ölen, ob wir Triacetin  verwenden oder nicht. Triacetin selbst ist wie Propylenglykol relativ "harmlos", es liegen bisher keinerlei hinweise auf erhöhte Gesundheitsgefahren bei Inhalation vor. Dennoch bestehen gerade im Markt der E-Zigaretten (eigentlich grundlos) viele darauf, kein Triacetin zu inhalieren, so dass wir es in jedem Fall extra deklarieren, selbst wenn es nicht der Hauptträger ist. Auch setzen wir es für die o.g. Aromenlinie nur ein, wenn es technisch wirklich notwendig ist.

Zucker
Man wird sich wundern, aber manche Aromen enthalten Zucker (z.B. aus Fruchtextrakten) - oder sogar auch Spirituosenauszüge. Für die Haltbarkeit der Geräte (E-Zigaretten) spielt letzteres kaum eine Rolle, ersteres dagegen schon. Die wenigen zuckerhaltigen Aromen sind als solche von uns grundsätzlich deklariert. Aromazubereitungen (nicht Aromen!) enthalten fast immer Zucker, Geliermittel und viele weitere Zusatzstoffe und sind grundsätzlich nicht für E-Zigaretten geeignet.

Diacetyl & Cumarin
Diacetyl ist ein umstrittener Aromastoff mit einer einzigartigen buttrigen Note, die auch in der Natur vorkommt. Wie fast alle Aromastoffe in größeren Mengen gefährlich, jedoch bei bestimmungsgemäßer Dosierung relativ harmlos, ist Diacetyl durch den exzessiven Einsatz in den USA bei der Popcornherstellung tatsächlich inzwischen ein umstrittener Stoff, der zunehmend nicht nur bei E-Zigaretten vermieden wird. 
Ein ebenfalls umstrittener natürlicher Stoff ist Cumarin, einer von wenigen, deren Menge in Lebensmitteln und Tabakwaren in Europa streng reguliert ist und nicht zugesetzt werden darf. Er tritt in der Natur auf (z.B. in Zimtrinde, Waldmeister) und kommt so auch in Extrakten vor, die dann in Aromen eingearbeitet werden. Die Menge ist streng reguliert und muss analytisch überwacht werden. 

Vanillin&Co, Dosierung
Man glaubt es kaum, aber selbst Vanillin ist ebenfalls ein Gefahrstoff. Wie eigentlich fast alle Stoffe - die Menge macht das Gift.
Daher sollte man sich immer an die Dosierungsanweisungen und Empfehlungen halten. Unsere Dosierungsempfehlungen orientieren sich am geplanten Geschmack und liegen meist sicherheitshalber im mittleren Bereich. Beim Einsatz für E-Zigaretten muss jedoch fast immer überdosiert werden - aus diesen Gründen (siehe "Haftung" oben) können und wollen wir für E-Zigaretten keine offizielle Dosierungsempfehlung geben. Als Richtwert sei hier jedoch erwähnt, dass Anwender oft die 5fache Menge unsere Dosierungsempfehlung verwenden. Die 10fache Menge unserer Dosierungsempfehlung ist jedoch die absolute "Schmerzgrenze", von deren Überschreiten wir unbedingt abraten. Bereits die doppelte Menge der Dosierungsempfehlung wäre i.d.R. für Lebensmittel die vertretbare Grenze. Dies sind generelle Angaben, für die wir keine Haftung übernehmen können und die auch je nach Aroma abweichen können. Wir können jedem Anwender nur anraten, nach dem "weniger ist oft mehr"-Grundsatz zu handeln.

Natürlich, naturidentisch, künstlich - oder die "Chemiefabrik Natur"
Diese Begriffe dürfen bei der allgemeinen Deklaration entfallen, was auch sinnvoll ist. Bei den einzelnen Aromastoffen dagegen gibt es sie mehr oder weniger noch (neben "Raucharomen", "Aromavorstufen" und anderen "exotischen" Klassifikationen, auf die wir hier nicht näher eingehen).
Doch was heisst natürlich, naturidentisch und künstlich?
Naheliegenderweise "wo es herkommt".
Natürlich: Aus der Natur, also aus Pflanzen, Tieren oder von Mikroorganismen gebildet. Extrahierte Stoffe werden dann gereinigt um möglichst die pure Chemikalie zu erhalten, um sie später wieder gezielt verwenden zu können. Oder es handelt sich um komplexe Extrakte, die als solche direkt Anwendung finden.
Naturidentisch: Chemisch absolut gleich einem natürlichen Aromastoff, d.h. er ist identisch zu einem Stoff, den man auch extrahieren könnte, wurde aber im Labor nachgestellt.
Künstlich: Diesen Stoff "gibt es nicht" in der Natur. Hierzu zählen Ethylvanillin oder auch Ethylmaltol. Sie sind häufig sehr effizient, aber vergleichsweise rar (von der Anzahl der Stoffe). Sie sind nicht schädlicher als andere Aromastoffe - sonst dürfte man sie nicht für Aromen und Lebensmittel verwenden.

Als sehr simplen Vergleich ziehen wir mal Wasser heran: Natürliches Wasser - das wäre z.B. destilliertes Meer- oder Flusswasser. Bei einer angestrebten 100%igen Reinigung handelt es sich dann um die chemische Verbindung H2O.
Naturidentisches Wasser wäre aus Wasserstoff(H) und Sauerstoff(O2) direkt hergestellt - ist aber chemisch absolut identisch wie o.g. "natürliches" Wasser. Die Pointe in diesem speziellen Fall: Wo bekommt man dafür wohl Wasserstoff und Sauerstoff her? Tatsächlich am häufigsten aus Wasser.

An diesem simplen Beispiel sieht man mehrere Dinge: Naturidentisch ist oft qualitativ sogar hochwertiger als natürlich . Weiterhin ist naturidentisch  letztendlich sogar "natürlich". Alle Chemikalien stammen letztlich irgendwo aus der Natur. Sogar die "künstlichen" Aromastoffe, nur dass diese in der Form in der Natur nicht auf natürliche Weise erzeugt werden oder bisher einfach noch nicht in der natur gefunden wurden - es gibt Beispiele, wo das natürliche Vorkommen von Aromastoffen erst später nachgewiesen werden konnte. Auch Pflanzen und Tiere sind letztendlich nichts weiter als Chemiefabriken, in denen die "begehrten Stoffe" durch chemische Reaktionen Tag für Tag synthetisiert werden - selbst in Ihrem Körper. Ein ganz natürlicher Vorgang, ohne den wir nicht existieren könnten.


Es sei noch erwähnt, dass bei den Inhaltsangaben von Lebensmitteln an den Begrif "natürliches Aroma"  hohe Anforderungen gestellt werden; der Umkehrschluß, dass eine einfache Deklaration ("Aroma" bzw. "Aromen") "künstlich" bedeutet ist jedoch nicht zulässig. Natürlich werden Hersteller versuchen, den Begriff "natürlich" aufzunehmen wenn möglich - sie müssen es aber nicht. Manchmal reicht auch z.B. einfach der Platz auf dem Etikett nicht.